Versicherung
Eine Berufsfelderprobung ist eine schulische Veranstaltung, die über
die Schule versichert ist. Die Aufsichtspflicht während dieser Zeit
liegt bei der Lehrkraft sowie bei der angegebenen Ansprechperson im
Unternehmen. Unfälle, die während der Erprobung bzw. des Praktikums oder
auf dem Weg zwischen Unternehmen und Wohnort stattfinden, werden durch
die Unfallversicherung der Schule abgedeckt. Weitere Informationen
finden Sie in der „Fachlichen Empfehlung zur beruflichen und
arbeitsweltlichen Orientierung in Thüringen“ unter Schülerpraktikum (https://www.schulportal-thueringen.de/get-data/b809593d-532f-4d1b-bbb8-35e4a9d07456/2022_Fachliche_Empfehlung_berufliche_Orientierung.pdf).
Dauer
ca. 5 – 10 Tage (Zeitraum legt die Schule fest; ausschließlich Mo –
Fr; die Wochenenden werden nicht durch die Schule versichert)
Arbeitszeiten
Kinder (bis 14 Jahre): höchstens 7 Stunden täglich, max. 35h/Woche,
Jugendliche (ab 15 bis 17 Jahre): höchstens 8 Stunden täglich, max. 40h/Woche
Volljährige Jugendliche (ab 18 Jahren): regelmäßig 8h am Tag sollten nicht überschritten werden [Jugendarbeitsschutzgesetz gilt hier nicht mehr]
Pausen
Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Die Pausen müssen vorher feststehen und mind. 15min betragen.
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren):
- mind. 30min Pause bei einer Arbeitszeit von 4 ½ bis 6h
- mind. 60min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h
Volljährige Jugendliche (ab 18 Jahren):
- mind. 30 min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h
- mind. 45min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr 9h
Bezahlung / Vergütung
Während der Erprobung bzw. eines Praktikums gibt es keine Vergütung.
Gesetzliche Mindestlohnansprüche gelten nicht. Zweck der Erprobung bzw.
des Praktikums ist das Kennenlernen eines Berufsfeldes.
Arbeitsschutz
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung (http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html). Entsprechende Belehrungen der Jugendlichen müssen vor der Praxismaßnahme durchgeführt werden.